Unser Vereinsgelände liegt in einem aus dem Natura 2000-Abkommen resultierenden FFH-Gebiet. Aus diesem Grund fühlen wir uns dem Natur- und Umweltschutz in besonderer Weise verpflichtet.
- Eingriffe in die natürliche Umgebung werden auf das Notwendigste reduziert
- Die Mitglieder sind über die Naturschutzbestimmungen informiert und zu deren Einhaltung angewiesen.
- Die Abwässer werden in einer Klärgrube gesammelt und umweltgerecht entsorgt.
- Die Zufahrt und das Gelände haben keine versiegelte Bodenflächen.
- Wir produzieren unsere elektrische Energie über Fotovoltaik
- Die vorhandenen Einrichtungen werden in Abstimmung mit den zuständigen Behörden errichtet bzw. betrieben.
- Über die Einhaltung der Naturschutzbestimmungen wacht ein eigens bestimmter Umweltbeauftragter